Insolvenzstrafrecht
Wir verteidigen Sie!
Insolvenz-
strafrecht
Wir verteidigen Sie!
Sie haben eine Ladung zur Beschuldigten-Vernehmung erhalten? Es fand eine Durchsuchung bei Ihnen statt? Wir verteidigen Sie!
Unternehmensinsolvenzen haben oft Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zur Folge, da die Insolvenzvorgänge durch die Insolvenzgerichte häufig der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.
Sofern Sie hiervon betroffen sein sollten empfiehlt es sich, umgehend Kontakt mit uns aufzunehmen. Bereits an dieser Stelle der strafrechtlichen Ermittlungen erfolgen erste wichtige Weichenstellungen, deshalb raten wir Ihnen, ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zu machen.
Wir bestellen uns als Ihr Verteidiger und übernehmen sämtliche Korrespondenz mit den Strafverfolgungsbehörden.
Das Insolvenzstrafrecht ist als Oberbegriff für alle im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren und Unternehmenskrisen stehende Straftaten zu sehen. Dazu zählen insbesondere die Insolvenzverschleppung (§ 15 a InsO), der Bankrott (§ 283 StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283 b StGB), die Gläubigerbegünstigung (§283 c StGB) und Schuldnerbegünstigung (§ 283 d StGB) sowie das Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§266 a StGB) und Lohnsteuerhinterziehung (§370 AO).
Für eine erfolgreiche Verteidigung im Insolvenzstrafrecht sind neben dem strafrechtlichen und strafprozessualen Wissen fundierte Kenntnisse des Insolvenzrechts sowie das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und betriebswirtschaftliches Grundwissen unumgänglich. Um z. B. den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu entkräften, kommt es entscheidend darauf an, ab wann die Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) vorlagen. Dies ist durch die Auswertung der Bilanzen und sonstigen Buchhaltungsunterlagen zu ermitteln.